Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 28. August 2026 · Fassung 1.0
SG Consulting, Inhaber Sebastian Gröller
Waitzinger Wiese 13, 86899 Landsberg am Lech
USt-IdNr. DE461329255
SG Consulting, Inhaber Sebastian Gröller Waitzinger Wiese 13, 86899 Landsberg am Lech USt-IdNr. DE461329255
Stand: 28. August 2026 | Fassung 1.0
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen SG Consulting, Inhaber Sebastian Gröller, Waitzinger Wiese 13, 86899 Landsberg am Lech (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen aus den Bereichen Webentwicklung, E-Commerce, Suchmaschinenoptimierung, digitale Beratung sowie damit zusammenhängender Leistungen.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Der Auftraggeber sichert mit Vertragsschluss zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Auf Verlangen weist er dies durch Vorlage der Gewerbeanmeldung, eines Registerauszugs oder einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss, Angebote
(1) Darstellungen des Leistungsangebots auf der Website des Auftragnehmers, in Broschüren oder in vergleichbaren Medien sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Auftragnehmer erstellt dem Auftraggeber ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt durch Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber in Textform zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer nach Freigabe durch den Auftraggeber.
(3) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.
(4) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das Angebot einschließlich der dort in Bezug genommenen Anlagen sowie diese AGB. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
(3) Der Auftragnehmer ist in der Wahl der eingesetzten technischen Mittel, Verfahren und Gestaltungsmittel frei, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(4) Der Auftragnehmer schuldet die Lauffähigkeit von Webseiten und Anwendungen in den zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen der Browser Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge und Apple Safari sowie in deren jeweils unmittelbarer Vorgängerversion. Eine Optimierung für ältere, abgekündigte oder nicht marktübliche Browser sowie für spezielle Endgeräte ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
(5) Die Pflege, Aktualisierung und laufende Betreuung einer erstellten Website ist nicht Bestandteil des Erstellungsauftrags. Sie bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 4 Vertragstypologische Einordnung
(1) Auf Leistungen, die auf die Herbeiführung eines abgrenzbaren Arbeitsergebnisses gerichtet sind, insbesondere die Erstellung von Websites, Onlineshops, Grafiken und individuellen digitalen Werkzeugen, findet Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) Anwendung.
(2) Auf Leistungen, die eine Tätigkeit ohne geschuldeten Erfolg zum Gegenstand haben, insbesondere Beratung, Suchmaschinenoptimierung, Local SEO, Generative Engine Optimization, Wartung, Support und laufende Betreuung, findet Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.
(3) Umfasst ein Vertrag Leistungen beider Kategorien, gilt für den jeweiligen Leistungsteil das für ihn einschlägige Recht.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Materialien rechtzeitig, vollständig und in einem verwendbaren Format zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos, Produktdaten, Zugangsdaten sowie die nach § 10 vom Auftraggeber beizustellenden Rechtstexte.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und stellt dessen Erreichbarkeit während der Projektlaufzeit sicher.
(3) Freigaben, Korrekturwünsche und sonstige projektrelevante Erklärungen erfolgen in Textform.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Änderungen an seinen Systemen sowie in regelmäßigen, dem Datenbestand angemessenen Abständen eigene Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen und deren Wiederherstellbarkeit zu prüfen.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand nach den Sätzen des § 12 abzurechnen.
§ 6 Termine, Verzögerungen, Projektstillstand
(1) Termin- und Fristangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Auftraggebers, auf Störungen bei Dritten oder auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers beruhen, verlängern die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(3) Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, für mehr als 60 Kalendertage, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Für die Wiederaufnahme des Projekts kann der Auftragnehmer einen angemessenen Wiedereinarbeitungsaufwand nach den Sätzen des § 12 berechnen. Ein Anspruch auf Wiederaufnahme zu den ursprünglichen Konditionen besteht nach Ablauf von sechs Monaten nicht mehr.
§ 7 Korrekturschleifen und Änderungswünsche
(1) Im vereinbarten Festpreis sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Übermittlung sämtlicher Änderungswünsche des Auftraggebers in Textform sowie deren Umsetzung durch den Auftragnehmer.
(2) Nicht als Korrekturschleife gelten Änderungswünsche, die den vereinbarten Leistungsumfang erweitern, die Konzeption, Struktur oder Gestaltungsrichtung grundlegend ändern oder bereits freigegebene Leistungsteile betreffen. Solche Änderungen werden nach Aufwand gemäß § 12 abgerechnet, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
(3) Weitere Korrekturschleifen sowie Mehraufwand nach Absatz 2 teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Ausführung in Textform mit. Die Ausführung erfolgt erst nach Freigabe durch den Auftraggeber.
§ 8 Abnahme
(1) Bei Werkleistungen zeigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung in Textform an und stellt das Arbeitsergebnis zur Prüfung bereit.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Arbeitsergebnis innerhalb von 21 Kalendertagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige zu prüfen und die Abnahme in Textform zu erklären oder wesentliche Mängel in Textform konkret zu bezeichnen.
(3) Erklärt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch benennt er wesentliche Mängel, gilt die Abnahme mit Ablauf der Frist als erteilt. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in der Fertigstellungsanzeige gesondert auf diese Rechtsfolge hin.
(4) Die Abnahme gilt ferner als erteilt, wenn der Auftraggeber das Arbeitsergebnis ohne Vorbehalt produktiv einsetzt, insbesondere eine Website öffentlich zugänglich macht.
(5) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Teilabnahmen abgrenzbarer Leistungsteile sind zulässig, wenn dies im Angebot vorgesehen ist.
§ 9 Leistungen Dritter, Hosting, Domains, Lizenzen
(1) Verträge über Hosting, Domains, Serverleistungen, SSL-Zertifikate, kostenpflichtige Softwarelizenzen, Schriftarten, Bildmaterial, Erweiterungen und vergleichbare Fremdleistungen werden ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen. Vertragspartner des jeweiligen Anbieters wird allein der Auftraggeber.
(2) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber auf Wunsch bei Auswahl, Einrichtung und Konfiguration dieser Leistungen. Er wird dabei nicht Vertragspartner des Anbieters und übernimmt keine Haftung für Verfügbarkeit, Leistungsumfang, Preisgestaltung, Sicherheit oder Fortbestand der Fremdleistung.
(3) Der Auftraggeber trägt die laufenden Kosten dieser Fremdleistungen. Er ist für die rechtzeitige Zahlung, die Vertragsverlängerung und die Einhaltung der jeweiligen Anbieterbedingungen selbst verantwortlich.
(4) Für Ausfälle, Datenverluste, Sicherheitsvorfälle oder Leistungsstörungen beim Hosting-Anbieter oder sonstigen Dritten haftet der Auftragnehmer nicht, es sei denn, ihn trifft ein eigenes Verschulden bei der Auswahl oder Konfiguration.
(5) Erforderliche Lizenzen für vom Auftraggeber beigestellte oder gewünschte Inhalte, Schriftarten und Softwarekomponenten erwirbt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer weist auf erkennbare Lizenzerfordernisse hin, schuldet jedoch keine lizenzrechtliche Prüfung.
§ 10 Rechtstexte, Barrierefreiheit, Einwilligungsmanagement
Diese Regelung ist für die Abgrenzung der Verantwortungsbereiche wesentlich.
(1) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Er erstellt, formuliert, individualisiert und prüft insbesondere keine Impressumsangaben, Datenschutzerklärungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen, Cookie-Hinweise oder sonstigen rechtlichen Texte des Auftraggebers.
(2) Der Auftraggeber beschafft sämtliche für seinen Internetauftritt erforderlichen Rechtstexte eigenverantwortlich, insbesondere durch Beauftragung eines Rechtsanwalts oder Nutzung eines geeigneten Anbieters, und stellt sie dem Auftragnehmer in Textform bereit.
(3) Der Auftragnehmer bindet die vom Auftraggeber gelieferten Rechtstexte ausschließlich technisch in den Internetauftritt ein. Eine inhaltliche Prüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Zulässigkeit findet nicht statt und ist nicht geschuldet. Eine Haftung des Auftragnehmers für den Inhalt dieser Texte ist ausgeschlossen.
(4) Stellt der Auftraggeber die erforderlichen Rechtstexte nicht bereit, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Veröffentlichung des Internetauftritts zu verweigern. Veröffentlicht der Auftraggeber den Internetauftritt gleichwohl ohne vollständige Rechtstexte, geschieht dies auf sein alleiniges Risiko.
(5) Die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit, insbesondere nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung, obliegt dem Auftraggeber als Betreiber des Internetauftritts. Barrierefreiheit ist vom Auftragnehmer nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich in Textform mit konkret bezeichnetem Anforderungsniveau beauftragt wurde. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob und in welchem Umfang er den gesetzlichen Anforderungen unterliegt.
(6) Die Entscheidung über Art, Umfang und Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Cookies, Tracking- und Analysewerkzeugen, Einwilligungsbannern sowie eingebundenen Diensten Dritter trifft der Auftraggeber. Der Auftragnehmer richtet solche Dienste ausschließlich auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers ein. Die datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Bewertung dieser Dienste obliegt dem Auftraggeber.
(7) Der Auftraggeber ist für den rechtskonformen Betrieb seines Internetauftritts nach Übergabe allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Aktualisierung von Rechtstexten bei Änderungen der Rechtslage oder des eigenen Geschäftsbetriebs.
§ 11 Suchmaschinenoptimierung, Local SEO und Generative Engine Optimization
(1) Leistungen der Suchmaschinenoptimierung, der lokalen Suchmaschinenoptimierung sowie der Optimierung für generative Such- und Antwortsysteme sind Dienstleistungen ohne Erfolgsgarantie.
(2) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte, dem anerkannten Stand der Technik entsprechende Durchführung der vereinbarten Maßnahmen. Er schuldet ausdrücklich nicht:
- das Erreichen oder Halten einer bestimmten Position in Suchergebnissen,
- eine bestimmte Anzahl an Besuchern, Anfragen oder Umsätzen,
- eine bestimmte Sichtbarkeits-, Ranking- oder Autoritätskennzahl,
- die Aufnahme, Erwähnung oder Zitierung in generativen Antwortsystemen,
- die Indexierung durch Suchmaschinen oder deren Aufrechterhaltung.
(3) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Betreiber von Suchmaschinen, Verzeichnissen, Kartendiensten und generativen Antwortsystemen ihre Verfahren, Bewertungskriterien und Darstellungsformen jederzeit ohne Ankündigung ändern können und dass hierauf kein Einfluss besteht. Änderungen der Sichtbarkeit aufgrund solcher Anpassungen stellen keinen Mangel dar.
(4) Der Auftragnehmer setzt ausschließlich Methoden ein, die den öffentlich zugänglichen Richtlinien der jeweiligen Anbieter entsprechen. Manipulative Verfahren werden nicht eingesetzt.
(5) Verändert der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter während der Vertragslaufzeit Inhalte, Struktur oder Technik des Internetauftritts ohne vorherige Abstimmung, entfällt die Verantwortung des Auftragnehmers für hierdurch verursachte Auswirkungen.
§ 12 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, gilt der im Angebot ausgewiesene Stundensatz. Enthält das Angebot keinen Stundensatz, gilt der dem Auftraggeber vor Beauftragung in Textform mitgeteilte, zu diesem Zeitpunkt gültige Stundensatz des Auftragnehmers. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von 15 Minuten.
(3) Vor Leistungsbeginn ist unabhängig vom Auftragswert eine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent der vereinbarten Nettovergütung fällig. Der Auftragnehmer nimmt die Arbeit erst nach Eingang der Anzahlung auf. Bei Projekten ab einem Auftragswert von 5.000 Euro netto ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt zu verlangen. Die Schlussrechnung wird mit Abnahme, bei Dienstleistungen mit Abschluss des jeweiligen Leistungszeitraums, fällig.
(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(5) Bei laufenden Leistungen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(6) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(7) Bei Zahlungsverzug von mehr als 21 Kalendertagen ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, laufende Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzustellen. Ein hierdurch entstehender Nachteil geht zulasten des Auftraggebers.
(8) Reisekosten, Auslagen und Kosten für vom Auftraggeber veranlasste Fremdleistungen werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern sie vorher angekündigt wurden.
§ 13 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke.
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis dahin gestattet der Auftragnehmer die Nutzung widerruflich.
(3) Nicht Gegenstand der Rechtseinräumung sind:
- vom Auftragnehmer entwickelte, wiederverwendbare Bausteine, Komponentenbibliotheken, Skripte, Vorlagen, Konfigurationen und Werkzeuge, die nicht speziell für den Auftraggeber erstellt wurden,
- das zugrunde liegende Know-how, Konzepte, Methoden und Verfahren,
- Entwürfe, Zwischenstände und Alternativen, die nicht Vertragsgegenstand geworden sind,
- Rechte Dritter an eingesetzten Komponenten, für die die jeweiligen Lizenzbedingungen gelten.
(4) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte sowie die Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Die Übertragung im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder eines Unternehmensverkaufs ist hiervon ausgenommen.
(5) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu bearbeiten und weiterzuentwickeln. Für die Folgen eigener oder durch Dritte vorgenommener Änderungen haftet der Auftragnehmer nicht.
(6) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, die von ihm entwickelten Bausteine, Verfahren und Gestaltungsansätze für eigene Zwecke und für andere Auftraggeber zu verwenden, soweit hierdurch keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offenbart werden.
§ 14 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung des Firmennamens, des Logos und einer Abbildung des Arbeitsergebnisses als Referenz auf seiner Website, in Präsentationen und in sonstigen Eigenwerbemitteln zu nennen.
(2) Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Der Auftragnehmer entfernt die Referenz in diesem Fall innerhalb von 14 Kalendertagen aus seinen von ihm kontrollierten Medien.
(3) Ein Herkunftshinweis im Fußbereich der erstellten Website wird nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber gesetzt und ist nicht Voraussetzung des Vertrages.
§ 15 Gewährleistung
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachfolgenden Maßgaben.
(2) Der Auftraggeber hat das Arbeitsergebnis nach Übergabe unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen, in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. § 377 HGB bleibt unberührt.
(3) Der Auftragnehmer leistet Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegener Mängel, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen, in denen das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht.
(5) Kein Mangel liegt vor bei:
- Beeinträchtigungen durch vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommene Änderungen,
- unsachgemäßer Bedienung oder Nutzung entgegen der Dokumentation,
- Störungen durch Fremdleistungen im Sinne des § 9,
- Änderungen der technischen Umgebung, insbesondere Browser-, Server- oder Softwareaktualisierungen nach Abnahme,
- Abweichungen in der Darstellung in nicht nach § 3 Abs. 4 geschuldeten Umgebungen,
- Auswirkungen von Änderungen bei Suchmaschinen oder Drittanbietern im Sinne des § 11.
(6) Bei Dienstleistungen richtet sich die Haftung für Schlechtleistung nach § 16.
§ 16 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt
- bei einmaligen Leistungen auf die Nettovergütung des betroffenen Auftrags,
- bei Dauerschuldverhältnissen auf die Nettovergütung der letzten zwölf Monate des betroffenen Vertragsverhältnisses.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Absätze 2 und 3 nur bis zu dem Betrag, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber angefallen wäre. Die Pflicht des Auftraggebers zur Datensicherung nach § 5 Abs. 4 bleibt unberührt.
(5) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen ist im Rahmen der Absätze 2 bis 4 ausgeschlossen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 17 Beistellungen des Auftraggebers und Freistellung
(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an sämtlichen von ihm beigestellten Inhalten, insbesondere Texten, Bildern, Grafiken, Videos, Logos, Marken, Produktbeschreibungen und Daten, über die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, beigestellte Inhalte auf Rechtsverletzungen, Richtigkeit, Vollständigkeit oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer wegen der Nutzung beigestellter Inhalte, wegen der vom Auftraggeber nach § 10 zu verantwortenden Inhalte und Rechtstexte oder wegen vom Auftraggeber angewiesener Maßnahmen erhoben werden. Die Freistellung umfasst die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung sowie etwaige Bußgelder und Abmahnkosten.
(4) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche und stimmt Verteidigungsmaßnahmen mit ihm ab.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Aufnahme oder Veröffentlichung von Inhalten abzulehnen, bei denen er einen Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter für möglich hält. Ein Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
§ 18 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, insbesondere durch Zugriff auf Systeme, Datenbanken, Postfächer oder Sicherungskopien des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag geht diesen AGB im Kollisionsfall vor.
(3) Für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen sowie für die Einholung erforderlicher Einwilligungen ist der Auftraggeber als Verantwortlicher zuständig.
(4) Der Auftraggeber erteilt Weisungen zur Verarbeitung in Textform.
§ 19 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diesen Vertrag öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits vor Mitteilung bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(3) Zugangsdaten werden von beiden Parteien sicher verwahrt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer Zugriffsrechte nur in dem für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang ein.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Regelung des § 14 zur Referenznennung bleibt unberührt.
§ 20 Laufzeit und Beendigung laufender Leistungen
(1) Verträge über laufende Leistungen, insbesondere Wartung, Betreuung und fortlaufende Optimierung, werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im Angebot keine Laufzeit vereinbart ist.
(2) Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Ist im Angebot eine feste Mindestlaufzeit vereinbart, ist die ordentliche Kündigung erstmals zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit möglich. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt; nach Ablauf gilt Absatz 2.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen, bei nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung oder bei Weisungen, deren Befolgung gegen geltendes Recht verstoßen würde.
(5) Nach Beendigung des Vertrages übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die diesem zustehenden Arbeitsergebnisse und Zugangsdaten. Der Auftragnehmer löscht ihm überlassene Zugangsdaten und nicht mehr benötigte Daten des Auftraggebers, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm überlassene Zugänge des Auftragnehmers nach Vertragsende unverzüglich zu deaktivieren.
§ 21 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Epidemien, Arbeitskämpfe, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieinfrastruktur sowie länger andauernde Störungen bei Vorlieferanten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Die Parteien informieren sich unverzüglich und passen ihre Verpflichtungen den geänderten Verhältnissen nach Treu und Glauben an. Dauert die Störung länger als zwei Monate, sind beide Parteien zur Kündigung des betroffenen Vertrages berechtigt.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
(2) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Landsberg am Lech, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(6) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.